MitarbeitIm JUZ Wasserturm gibt es eine sozialpädagogische Stelle. Es gibt auch eine Einsatzstelle für das Thüringen Jahr Kultur und mehrere Plätze für Leute, die ein freiwilliges oder vorgeschriebenes Praktikum absolvieren wollen. Ansonsten "funktioniert" der Turm über die freie ehrenamtliche Mitarbeit.
Das Jugendzentrum Wasserturm soll mit seinen räumlichen, technischen und personellen Möglichkeiten Jugendliche und junge Erwachsene dazu motivieren, ihre Wünsche und Bedürfnisse selbst und eigenverantwortlich umzusetzen. Dafür gibt es drei verschiedene eigenverantwortliche Bereiche:
1. Bedingt eigenverantwortlicher Bereich ist das Nachmittags-Café. Es kann von Jugendlichen ab 14 Jahren selbst geleitet werden. Jedoch muss ein/e verantwortliche/r MitarbeiterIn des JUZ der allg. Aufsichtspflicht nachkommen und in unmittelbarer Nähe vor Ort sein. Mit ihm/ihr werden auch Absprachen über Regeln, Zeiten und die Organisation des Nachmittags-Cafés festgelegt.
2. Abhängig eigenverantwortliche Bereiche sind der Jugendcafé-Betrieb, die Werkstätten, Projekte und sonstige Aktivitäten, die im Rahmen der Arbeit des Bildungswerkes BLITZ e.V. angesiedelt sind. So können Jugendliche z.B. regelmäßig Workshops durchführen oder das Abendcafé (ab 18 Jahren) betreiben. Inhalte und Regeln werden gemeinsam festgelegt und in gewissen Abständen hinterfragt.
3. Unabhängig eigenverantwortliche Bereiche sind die freien Veranstaltungen, die Jugendliche ab 18 Jahren als Mieter der Räumlichkeiten durchführen können. Durch vertragliche Regelungen werden sie an Ordnungsvorgaben und Abmachungen gebunden. Ansonsten sind sie frei in der Gestaltung und verantwortlich im Sinne des öffentlichen Rechts. Informationen und Absprachen über Inhalte und Form der Veranstaltung gibt es im Vorfeld bei Vertragsschluss mit dem/der jeweiligen MitarbeiterIn von Bildungswerk BLITZ e.V. Dementsprechend wird auch über eine grundsätzliche Vermietung entschieden.
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